Denkmalschutz

Früh als Schutzobjekt der Moderne erkannt, konnten in der Umgebung des Neubühls grosszügige Grünräume und somit das Bild der ursprünglich unbebauten Moränenlandschaft zumindest teilweise erhalten werden. Als einzige Siedlung des 20. Jahrhunderts wurde das Neubühl 1978 vom Kantonsrat in den Ortsbildschutz aufgenommen. 1986 erfolgte die Aufnahme ins kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte. Auf Ersuchen der Genossenschaft wurde die Siedlung Neubühl 2010 schliesslich als Objekt von überkommunaler Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt.

Geschützt sind die Bauten aussen und innen wie auch die Landschaft. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege und der Gartendenkmalpflege der Stadt Zürich wurden ein Bauteil-, Material- und Farbkonzept sowie ein Parkpflegewerk erstellt. Diese bieten die Grundlage für den Erhalt von Originalsubstanz wie auch für Erneuerungen beim laufenden Unterhalt und bei zukünftigen Sanierungen. Die kantonale Denkmalpflege ist überdies daran, alle Wohnungstypen zu inventarisieren.