Nun ist es offiziell: Das Handelsregisteramt hat die revidierten Statuten unserer Genossenschaft geprüft und am 13. Januar 2017 im Handelsregister eingetragen. Damit gelten die neuen Statuten ab diesem Datum.
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 2. Februar werden wir über das Vermietungsreglement entscheiden. Stimmt die GV dem Vermietungsreglement zu, tritt dieses unmittelbar nach der Versammlung in Kraft.
Der Vorstand wird an der Generalversammlung im Detail informieren, welches nun die nächsten Schritte sind und was dies für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter konkret bedeutet. Nach der Versammlung werden die revidierten Statuten und das entsprechend den Beschlüssen der GV angepasste Vermietungsreglement gedruckt und allen Genossenschaftsmitgliedern zugestellt. Die neuen Reglemente werden auch auf der Webseite zum Download zur Verfügung stehen.
Wir freuen uns, wenn möglichst viele Neubühlerinnen und Neubühler an der Generalversammlung vom 2. Februar teilnehmen und damit auch den letzten Schritt in diesem wichtigen Prozess mitgestalten. Herzlichen Dank allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern für das grosse Engagement!