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Auszeichnung für das SWB Experimenthaus Neubühl
Das SWB Experimenthaus Neubühl hat am 18. Mai 2019 den Anerkennungspreis des Schweizerischen Werkbundes erhalten. Mit diesem Preis werden Projekte von Ortsgruppen ausgezeichnet, die den Werkbundgedanken besonders gut zum Ausdruck bringen.
Die Jury erachtete das SWB Experimenthaus Neubühl als innovatives Projekt, mit dem der SWB-Gedanke auf überraschende Weise zeitgemäss aufgenommen und weitergelebt wird. Sie sieht das Haus als Gestaltungsraum, der mit seinen öffentlichen Salons sowohl generationenübergreifende als auch interdisziplinäre Diskussionen ermöglicht und eine breitere Öffentlichkeit anzusprechen vermag.
Unsere Genossenschaft im Magazin vom Sonntagsblick vom 31. März 2019
Grosse Reportage über die Werkbundsiedlung Neubühl
Link zum Onlineartikel: https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/100-jahre-bauhaus-stil-wie-lebt-es-sich-in-der-zuercher-avantgarde-siedlung-id15245644.html
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Ja zum Vermietungsreglement
Einstimmig haben die Genossenschafterinnen und Genossenschafter am 2. Februar das neue Vermietungsreglement angenommen! Verschiedene Artikel wurden an der ausserordentlichen Generalversammlung intensiv diskutiert, einige wurden in der gemeinsamen Bearbeitung leicht angepasst. In der Schlussabstimmung sprach sich die Generalversammlung dann ohne Gegenstimme für das Reglement aus. Das neue Vermietungsreglement trat damit unmittelbar nach der Versammlung in Kraft.
Das neue Vermietungsreglement wird nun – mit den entsprechenden Änderungen – professionell gestaltet, gedruckt und dann im Laufe des Februars zusammen mit den Statuten allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern persönlich zugestellt.
An der Generalversammlung erklärte Geschäftsleiter Bruno Suhner auch, wie es nun weitergeht: Alle Haushalte werden einen Fragebogen erhalten, in dem sie ihre Daten aktualisieren können. Darin können sie auch den Antrag stellen, die Genossenschaftsmitgliedschaft auf beide Ehe- oder Lebenspartner auszuweiten, wie dies in den neuen Statuten vorgesehen ist. Die Geschäftsstelle wird dann allen Haushalten einen neuen Mietvertrag zustellen – für diejenigen Mietverhältnisse, für die die Übergangsbestimmung gilt, wird dies im Mietvertrag selbstverständlich so vermerkt sein.
Mit der Annahme des neuen Vermietungsreglements ist nun auch der letzte Schritt in diesem wichtigen Revisionsprozess abgeschlossen. Allen Neubühlerinnen und Neubühlern, die an den insgesamt vier ausserordentlichen Generalversammlungen engagiert mitgewirkt haben, gebührt ein grosses Dankeschön!
Neue Statuten in Kraft
Nun ist es offiziell: Das Handelsregisteramt hat die revidierten Statuten unserer Genossenschaft geprüft und am 13. Januar 2017 im Handelsregister eingetragen. Damit gelten die neuen Statuten ab diesem Datum.
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 2. Februar werden wir über das Vermietungsreglement entscheiden. Stimmt die GV dem Vermietungsreglement zu, tritt dieses unmittelbar nach der Versammlung in Kraft.
Der Vorstand wird an der Generalversammlung im Detail informieren, welches nun die nächsten Schritte sind und was dies für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter konkret bedeutet. Nach der Versammlung werden die revidierten Statuten und das entsprechend den Beschlüssen der GV angepasste Vermietungsreglement gedruckt und allen Genossenschaftsmitgliedern zugestellt. Die neuen Reglemente werden auch auf der Webseite zum Download zur Verfügung stehen.
Wir freuen uns, wenn möglichst viele Neubühlerinnen und Neubühler an der Generalversammlung vom 2. Februar teilnehmen und damit auch den letzten Schritt in diesem wichtigen Prozess mitgestalten. Herzlichen Dank allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern für das grosse Engagement!