Kurzfilmwettbewerb am Jubiläums-Sommerfest

Wir rufen Jugendliche und grosse Kinder der Siedlung auf, Kurzfilme einzureichen!

Möglich sind alle Macharten von Filmen inkl. Stop Motion- oder andere Arten von Trickfilmen.

Alle Filme, die den folgenden Kriterien entsprechen, werden als Vorfilme des Sommerfest-Kinoabends gezeigt:

  1. Der Titel des Films enthält «90».
  2. Die maximale Dauer des Films beträgt 3 Minuten und 33 Sekunden.
  3. Anwesenheit der FilmemacherInnen (Jugendliche oder Kinder des Neubühls) bei der Vorführung ist Voraussetzung.
  4. Der Film kann mit dem Programm VLC (http://www.videolan.org/vlc/index.de.html) abgespielt werden.
  5. Der Film verletzt keine Gesetze und Rechte.
  6. Der Film wird bis Ende Sommerferien, per Email () oder Dropboxlink bei Daniel Süsstrunk eingereicht.

Der beste Film wird durch den Applaus der ZuschauerInnen erkoren, die MacherInnen erhalten Kinogutscheine und der Film wird auf der Homepage des Neubühls veröffentlicht. Ideale Apps für die ProduzentInnen: «iMovie» und «Stop Motion Studio» – Das ist natürlich ein Anlass der AG Kultur!