Ja zum Vermietungsreglement

Einstimmig haben die Genossenschafterinnen und Genossenschafter am 2. Februar das neue Vermietungsreglement angenommen! Verschiedene Artikel wurden an der ausserordentlichen Generalversammlung intensiv diskutiert, einige wurden in der gemeinsamen Bearbeitung leicht angepasst. In der Schlussabstimmung sprach sich die Generalversammlung dann ohne Gegenstimme für das Reglement aus. Das neue Vermietungsreglement trat damit unmittelbar nach der Versammlung in Kraft.

Das neue Vermietungsreglement wird nun  – mit den entsprechenden Änderungen –  professionell gestaltet, gedruckt und dann im Laufe des Februars zusammen mit den Statuten allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern persönlich zugestellt.

An der Generalversammlung erklärte Geschäftsleiter Bruno Suhner auch, wie es nun weitergeht: Alle Haushalte werden einen Fragebogen erhalten, in dem sie ihre Daten aktualisieren können. Darin können sie auch den Antrag stellen, die Genossenschaftsmitgliedschaft auf beide Ehe- oder Lebenspartner auszuweiten, wie dies in den neuen Statuten vorgesehen ist.  Die Geschäftsstelle wird dann allen Haushalten einen neuen Mietvertrag zustellen – für diejenigen Mietverhältnisse, für die die Übergangsbestimmung gilt, wird dies im Mietvertrag selbstverständlich so vermerkt sein.

Mit der Annahme des neuen Vermietungsreglements ist nun auch der letzte Schritt in diesem wichtigen Revisionsprozess abgeschlossen. Allen Neubühlerinnen und Neubühlern, die an den insgesamt vier ausserordentlichen Generalversammlungen engagiert mitgewirkt haben, gebührt ein grosses Dankeschön!