Das Neubühl ist als gemeinnützige Genossenschaft organisiert. Die Mieter und Mieterinnen erwerben Anteilscheine der Genossenschaft und sind somit Besitzende wie Nutzende. Sie haben grosse Mitgestaltungs- und Mitsprachemöglichkeiten. So stehen ihnen an der jährlichen Generalversammlung, dem gesetzgebenden Organ der Genossenschaft, unübertragbare Befugnisse zu: Sie setzen die Statuten fest, wählen den Vorstand und das Präsidium und genehmigen den Jahresbericht und die Jahresrechnung. Jedes Mitglied kann zudem Anträge an die Genossenschaft stellen, über die an der Generalversammlung abgestimmt wird.
Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. In Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung als operative Instanz verwaltet er die Genossenschaft. Zu seinen Aufgaben gehören namentlich die Finanzplanung, die Planung von Renovationen sowie die Bestellung und Kontrolle der Geschäftsleitung.
Der Vorstand wird durch die Arbeitsgruppen Bau, Landschaft und Kultur unterstützt. Jede Arbeitsgruppe wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zusammen mit der Geschäftsleitung setzen sie sich für den nachhaltigen Unterhalt der Liegenschaften und die Pflege der Landschaft ein und organisieren Feste und kulturelle Anlässe.
Der Geschäftsleitung unterstellt sind mehrere Mitarbeitende in den Bereichen Administration, Hauswartung, Garten und Reinigung. Sie tragen wesentlich zur hohen Lebensqualität im Neubühl bei.
- Statuten Genossenschaft Neubühl 2021
- Vermietungsreglement 2017
- Solidaritätsfonds 2021
- Richtlinien Unterstützungsbeiträge und Mietzinsreduktionen
- Benutzungsordnung 2022
- Haustierreglement 2022
- Gartenrichtlinien Werkbundsiedlung Neubühl 2018
- Gartenrichtlinien Erligatter 2018
- Gartenrichtlinien Pflanzplätze 2018
- Liste empfohlener Pflanzen 2020
- Invasive Neophyten_Liste Kanton Zürich_2018
- Merkblatt_Antrag_an_Vergabekommission
- Antragsformular Vergabekommission